Einwendungen gegen den die Anträge der K&S Minreals and Agriculture i.S. Salzabwässer

SPD-Ortsverein Kalldorf       
Wilfried Gerkensmeier -Vorsitzender –
Georg Lätzsch -Vorsitzender-
Hambruch 22 32689 Kalletal Kalldorf

Regierungspräsidium Kassel                                                                                   Kalldorf, den 12.06.2020  Dezernat Bergaufsicht                                                                                                                                              Frau Dr. Desoi                                                                                                                                                            Hubertusweg 19                                                                                                                                                      36251 Bad Hersfeld

 

 

Betr.: Einwendungen gegen den die Anträge der K&S Minreals and Agriculture i.S. Salzabwässer


Sehr geehrte Frau Dr. Desoi,
der SPD – Ortsverein Kalldorf als direkter Weseranrainer, fordert die von der Fa. K&S Minerals and Agriculture (K&S) beantragte Genehmigung zur Salzwasserentsorgung ihrer Werke Neuhof-Ellers und Werra in die Werra abzuweisen.
Begründung:

  1. Im Jahr 2009 hat die K&S AG zugesagt, im Rahmen eines Maßnahmenpaketes bis 2015 die Belastung der Werra „zu halbieren“. Die Anrainerländer haben auf Basis dieser Zusage den Bewirtschaftungsplan 2009-2015 für die Flussgebietseinheit Weser beschlossen. Nach Ablauf des Bewirtschaftungszeitraums stellte sich dann allerdings heraus, dass die zugesagte „Halbierung“ der Belastungswerte durch die K&S AG nicht im Geringsten eingetreten ist. Die seinerzeit vereinbarte Senkung der Grenzwerte wurde wieder zurückgenommen.
  2. Im Jahr 2014 vereinbarten das Land Hessen und die K&S einen sog. „Vierphasenplan“, in dessen Rahmen die K&S wiederum, eine auf alle Fälle geringere Salzbelastung der Werra zugesagt hat. Der „Vierphasenplan“ war die Basis für einen „Masterplan“, der wiederum die Grundlage für den Bewirtschaftungsplan 2015-2021 der Flussgebietseinheit Weser war. 
    Auch hier hat K&S ihre Zusagen wiederum nicht eingehalten und beantragt die vereinbarten Grenzwerte wiederum auszusetzen.
    Diese beiden Punkte zeigen gravierende negative Abweichungen zu den Fristen und Zielen der EU-WRRL. Diese Zielverfehlungen wären aber nur zulässig, wenn es keine Verfahren gibt, die für eine Erfüllung der WRRL zur Verfügung stehen. Dies trifft allerdings für den Kalibergbau im Werra – Fulda Bereich nicht zu.
  3. Die K-UTEC AG hat im Zeitraum 2011 – 2015 mehrere Vorschläge vorgelegt, durch die eine abstoßfreie Aufarbeitung der Kaliproduktion möglich ist. Bei den Vorschlägen handelt es sich um Verfahren, die bereits in der Kaliproduktion eingesetzt werden und somit dem neusten Stand der Technik entsprechen. Die Investitionen für K&S belaufen sich auf einmalig ca. 500-550 Mio. Mit der Rückgewinnung von Wertstoffen u.a. Kalisulfatdünger könnte K&S
    einen zusätzlichen Jahresgewinn von ca. 100 Mio.€, abhängig vom Rohstoffpreis, erzielen. Eine Amortisation der Investition müsste nach aktuellem Stand in 6 Jahren möglich sein. 
    Nach Aussagen von K&S ist diese Investition aus wirtschaftlichen Gründen unmöglich.
    Letztlich darf aber ein temporäreres,ökonomisches Problem nicht der Grund dafür sein, permanent gesetzliche Vorgaben nicht zu erfüllen. 
    Das Argument der wirtschaftlichen Schwäche greift letztlich auch nicht vor dem Hintergrund, dass es einen Vorschlag gab, der keinerlei Investition von K&S erforderlich gemacht hätte.
    Bereits im Jahr 2014 haben die Stadtwerke Union Nordhessen und die General Electric Company der K&S ein Angebot unterbreitet, eine Aufbereitungsanlage nach K-UTEC Standards zu bauen und die Aufarbeitung der Abwässer K&S als Dienstleitung anzubieten.
    Dieses Angebot wurde ebenfalls abgelehnt.
    Vor diesem Hintergrund stellt sich letztendlich die Frage: Wenn eine zumutbare Investition oder die investitionsfreie Inanspruchnahme einer Dienstleistung abgelehnt werden, inwieweit ist dann der Kalibergbau in Werra-Fulda Revier überhaupt noch wirtschaftlich sinnvoll.
    Fazit:
    Die unter den Punkten 1. und 2. beschriebenen Mängel in den letzten zwanzig Jahren seitens K&S in Sachen Vertragstreue u.U. auch Vertragsunfähigkeit lassen Zweifel aufkommen, mit welcher Seriosität K&S Verträge abschließt. Der alte lateinische Rechtsgrundsatz: Pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten), der sich auch im deutschen Zivilrecht im § 242 BGB (Treu und Glaube Grundsatz) wiederfindet, gilt anscheinend für K&S nicht.
    Dass K&S eine technische Lösung nach K-UTEC trotz einer zumutbaren Investition ablehnt, ist nicht nachvollziehbar. Dies auch vor dem Hintergrund, dass der spanische Wettbewerber von K&S die Fa. ICL Iberia Suria&Sallent (Iberpotash) diese Investition einer techn. Lösung nach K-UTEC schon vor einigen Jahren vorgenommen hat.
    Aus den vorgenannten Gründen fordern wir nochmals, den Anträgen seitens K&S, i.S. Salzabwässer ihrer Werke in Neuhof-Ellers bzw. Werrain Gewässer des Werra-Fulda Reviers abzuleiten, nicht stattzugeben.

Hochachtungsvoll

gez. Wilfried Gerkensmeier ……………..gez. Georg Lätzsch
(Vorsitzender) …………………………………..(Vorsitzender)

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